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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Beratungs- und Automatisierungsdienstleistungen von RI Automations
Stand: März 2026

Inhaltsverzeichnis

  1. § 1 Geltungsbereich
  2. § 2 Vertragsschluss
  3. § 3 Leistungsgegenstand
  4. § 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  5. § 5 Vergütung & Zahlungsbedingungen
  6. § 6 Nutzungsrechte & geistiges Eigentum
  7. § 7 Vertraulichkeit
  8. § 8 Haftung
  9. § 9 Laufzeit & Kündigung
  10. § 10 Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen

Marc-Aurell Risch & Marcel Iliopoulos, Stromtal 27, 38226 Salzgitter (nachfolgend „RI Automations" oder „Auftragnehmer")

und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Beratungs-, Analyse- und Automatisierungsdienstleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote von RI Automations sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Auftragsbestätigung durch RI Automations nach Eingang des Angebots des Kunden, oder
  • Unterzeichnung eines separaten Dienstleistungsvertrags durch beide Parteien, oder
  • Beginn der Leistungserbringung durch RI Automations nach vorheriger Beauftragung.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).

§ 3 Leistungsgegenstand

RI Automations erbringt Dienstleistungen im Bereich der Systematisierung, Strukturierung und Automatisierung digitaler Geschäftsprozesse. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Projektvertrag.

Typische Leistungsbereiche umfassen:

  • Analyse und Dokumentation bestehender Geschäftsprozesse
  • Konzeption und Implementierung automatisierter Prozessketten
  • Konfiguration und Integration von SaaS-Systemen
  • Tool-Auswahl und Systemstrategie-Beratung
  • Erstellung technischer Dokumentationen und Übergabe

RI Automations schuldet grundsätzlich eine Dienstleistung (Bemühenspflicht), kein bestimmtes Ergebnis, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Aussagen zu erwarteten Zeitersparnissen oder Effizienzgewinnen sind Richtwerte basierend auf Erfahrungswerten, keine Garantien.

Wichtig: Kostenlose Erstgespräche (Prozessanalyse-Calls) begründen kein Vertragsverhältnis und verpflichten den Kunden zu keinerlei Folgebeauftragung.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Kunde ist verpflichtet, RI Automations alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der für Rückfragen und Freigaben innerhalb angemessener Zeit (spätestens 3 Werktage) zur Verfügung steht.

Verzögerungen der Leistungserbringung, die auf unzureichende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von RI Automations. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend. Dadurch entstehende Mehraufwände können gesondert in Rechnung gestellt werden.

Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der eingesetzten Prozesse und Daten verantwortlich. RI Automations übernimmt keine Haftung für rechtswidrige Prozessgestaltungen auf Weisung des Kunden.

§ 5 Vergütung & Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

Zahlungsbedingungen:

  • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
  • Bei Projekten ab 1.000 € Euro ist eine Anzahlung von 50 % bei Auftragserteilung fällig.
  • Bei Zahlungsverzug ist RI Automations berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen.
  • RI Automations behält sich vor, laufende Leistungen bei anhaltendem Zahlungsverzug (ab 14 Tagen) zu unterbrechen.

Alle anfallenden Kosten für Drittanbieter-Software, API-Kosten oder externe Tools sind nicht im Leistungsentgelt enthalten und werden vom Kunden direkt getragen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 6 Nutzungsrechte & geistiges Eigentum

Mit vollständiger Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts erstellten Arbeitsergebnissen (Workflows, Dokumentationen, Konfigurationen) für seinen eigenen Geschäftsbetrieb.

Eigene Methoden, Frameworks, Vorlagen und Konzepte von RI Automations (Hintergrundwissen) verbleiben im Eigentum von RI Automations und werden dem Kunden nicht übertragen. Der Kunde erhält lediglich das Recht zur Nutzung der darauf basierenden konkreten Arbeitsergebnisse.

Der Kunde räumt RI Automations das Recht ein, Projektinhalte (anonymisiert und ohne vertrauliche Informationen) als Referenz und zu Marketingzwecken zu verwenden, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 7 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Preisgestaltungen, technische Systeminformationen, Prozessdokumentationen und strategische Informationen.

Diese Vertraulichkeitspflicht gilt über die Vertragslaufzeit hinaus für einen Zeitraum von 2 Jahren.

Nicht als vertraulich gelten Informationen, die öffentlich bekannt sind oder dem Empfänger vor Vertragsschluss bereits bekannt waren.

§ 8 Haftung

RI Automations haftet für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, unbeschränkt.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet RI Automations nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Nettobetrag der vereinbarten Vergütung für das jeweilige Projekt.

RI Automations haftet nicht für:

  • Schäden durch fehlerhafte oder unvollständige Informationen des Kunden
  • Ausfälle, Fehler oder Änderungen von Drittanbieter-Diensten (SaaS-Plattformen, APIs)
  • Schäden durch eigenständige Änderungen des Kunden an implementierten Systemen
  • Entgangene Gewinne oder indirekte Schäden bei leichter Fahrlässigkeit

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9 Laufzeit & Kündigung

Projektverträge laufen bis zum Abschluss des vereinbarten Projektumfangs. Die Laufzeit von Retainer- oder laufenden Betreuungsverträgen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.

Ordentliche Kündigung: Retainer-Verträge können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart.

Außerordentliche Kündigung: Beide Parteien können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Für RI Automations stellt insbesondere anhaltender Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen einen wichtigen Grund dar.

Bei Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund sind bereits erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten. Noch nicht erbrachte Leistungen, die der Kunde nicht mehr wünscht, können pauschal mit 30 % des vereinbarten Restbetrags abgegolten werden.

§ 10 Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von RI Automations in Salzgitter ausschließlicher Gerichtsstand.

Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Schriftformklausel: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst. E-Mail gilt als Schriftform im Sinne dieser AGB.

Stand: März 2026

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